Nationale Rechenzentrumsstrategie: Halbjahresbilanz – 25 von 28 Maßnahmen gestartet

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Sechs Monate nach dem Kabinettsbeschluss zieht die Bundesregierung eine erste Bilanz ihrer Nationalen Rechenzentrumsstrategie: 25 der 28 geplanten Maßnahmen sind angelaufen, vier bereits abgeschlossen. Ziel bleibt, die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens zu verdoppeln und die Kapazitäten für Hochleistungsrechnen und Künstliche Intelligenz mindestens zu vervierfachen.

Verdopplung der Kapazitäten bis 2030

Das Bundeskabinett hatte die Nationale Rechenzentrumsstrategie am 18. März 2026 beschlossen. Koordiniert wird das Vorhaben vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS); weitere Ressorts sind an der Umsetzung beteiligt. Wie die Bundesregierung Mitte September bei der Vorstellung der Halbjahresbilanz mitteilte, sind sechs Monate nach dem Beschluss bereits 25 der 28 Maßnahmen gestartet, vier davon abgeschlossen; fünf weitere befinden sich im parlamentarischen Verfahren.

Die Halbjahresbilanz wurde gemeinsam von Bundesdigitalminister Wildberger, Bundeswirtschaftsministerin Reiche, Bundesfinanzminister Klingbeil und Bundesforschungsministerin Bär vorgestellt. Nach Einschätzung der Bundesregierung benötigen insbesondere KI-Anwendungen eine enorme Rechenleistung; eine hochleistungsfähige Recheninfrastruktur stärke zugleich Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Kernziel der Strategie ist es, die IT-Anschlussleistung von Rechenzentren in Deutschland bis 2030 gegenüber 2025 zu verdoppeln. Für Hochleistungsrechnen (HPC) und Künstliche Intelligenz soll sich die Anschlussleistung im selben Zeitraum mindestens vervierfachen. Die Strategie richtet sich an Betreiber, Investoren, Ausrüster und die öffentliche Hand und gilt als Projekt der Modernisierungsagenda des Bundes.

Der Bedarf wächst rasant: Digitale Anwendungen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung – von Start-ups über den Mittelstand bis zur Industrie – verlangen nach Angaben der Strategie zunehmend nach skalierbarer Rechenleistung. Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen so verändern, dass Investitionen in Rechenkapazität genauso schnell umgesetzt werden können, wie der Bedarf an Digitalisierung wächst.

Drei Handlungsfelder, 28 Maßnahmen

Die Strategie bündelt ihre 28 Maßnahmen in drei Handlungsfeldern: Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität. Im Feld Energie nennt die Bundesregierung wettbewerbsfähige Strompreise und eine nachhaltige Stromversorgung als Voraussetzung dafür, dass Rechenzentren in Deutschland wachsen können. Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Abwärmenutzung und wassersparende Kühlsysteme gelten dabei als zentrale Hebel.

Beim Handlungsfeld Standort und Fläche will die Bundesregierung geeignete Flächen für neue Rechenzentren verfügbar machen und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren beschleunigen. Um den Flächenverbrauch zu begrenzen, sollen vorhandene Flächen vorrangig nach-, um- und doppelt genutzt werden. Über wirtschaftliche Anreize soll die Ansiedlung zugleich für Kommunen, Bevölkerung und Wirtschaft vor Ort attraktiv werden. Das dritte Feld, Technologie und Souveränität, zielt darauf, den Souveränitätsgedanken von Deutschland und der EU stärker in den Blick zu nehmen – unter anderem im Hinblick auf den von der Europäischen Kommission angekündigten Cloud and AI Development Act, zu dem im Frühjahr 2026 ein Vorschlag vorgelegt werden soll.

Die in der Strategie genannten Maßnahmen sollen nach Angaben des BMDS innerhalb von zwölf Monaten gestartet und soweit möglich abgeschlossen werden. In jährlichem Abstand sollen aktualisierte Maßnahmenpläne veröffentlicht werden; ein Austausch mit Wirtschaft, Wissenschaft, Ländern und Gesellschaft ist vorgesehen.

Im Handlungsfeld Technologie und Souveränität will sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben aktiv dafür einsetzen, den Ausbau souveräner KI- und Cloud-Rechenkapazitäten voranzubringen. Dazu zählt auch das Engagement für transparente, gemeinschaftsweite Kriterien für Souveränität sowie für offene Standards. Angestrebt ist zudem eine resiliente regionale Aufstellung der Rechenkapazitäten; nachhaltige Aspekte sollen beim Ausbau berücksichtigt werden.

Abwärmepflicht für neue Rechenzentren ab Juli 2026

Parallel zur Strategie verschärft das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Anforderungen an neue Anlagen: Rechenzentren, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb gehen, müssen eine Energieverbrauchseffektivität (PUE-Wert) von höchstens 1,2 erreichen und nach § 11 EnEfG einen Anteil wiederverwendeter Energie von mindestens 10 Prozent nachweisen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2027 steigt die Vorgabe auf 15 Prozent, ab dem 1. Juli 2028 auf 20 Prozent. Die Anforderungen müssen spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme im Jahresdurchschnitt dauerhaft eingehalten werden.

Ausnahmen sieht das Gesetz vor, wenn etwa eine Vereinbarung zur Abwärmenutzung mit einer benachbarten Gemeinde oder einem Wärmenetzbetreiber vorliegt, die die Vorgaben innerhalb von zehn Jahren erreichbar macht, oder wenn ein Wärmenetzbetreiber ein Abwärmeangebot zu Gestehungskosten nicht innerhalb von sechs Monaten annimmt. Meldepflichtig beim Energieeffizienz-Register für Rechenzentren sind Betreiber mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt; die Daten zu Energieverbrauch und Effizienz sind jeweils bis zum 31. März für das Vorjahr zu veröffentlichen.

Deutschland verfügt nach Angaben des früheren Bundeswirtschaftsministeriums über mehr als 3.000 Rechenzentren, von denen rund 1.000 in den Anwendungsbereich des EnEfG fallen. Die Bundesregierung bezeichnet den Standort als einen der führenden in Europa und will ihn im Wettbewerb um Rechenkapazitäten als „Leuchtturm Europas“ weiter ausbauen – unter anderem durch die Unterstützung von Clustern und regionalen, dezentralen Ansiedlungen.

Für Betreiber ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Strategie und Energieeffizienzrecht planbare Rahmenbedingungen: Während die Strategie Investitionen beschleunigen und Flächen verfügbar machen soll, definiert das EnEfG verbindliche Effizienz- und Abwärmevorgaben. Die Bundesregierung kündigte an, die Umsetzung der Strategie in einem jährlichen Rhythmus fortzuschreiben und die Maßnahmenpläne zu aktualisieren. Beobachter dürften dabei unter anderem darauf achten, ob die angekündigten Beschleunigungen bei Genehmigungsverfahren tatsächlich greifen und wie sich die Strompreise für energieintensive Rechenzentren entwickeln.

Mit der Halbjahresbilanz verbindet die Bundesregierung die Erwartung, dass die verbleibenden Maßnahmen bis zum Frühjahr 2027 weitgehend abgeschlossen sein werden. Die nächste Fortschrittsberichterstattung ist für das kommende Jahr angekündigt.

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