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Agri-Photovoltaik in Deutschland: Rekordzuschläge 2026, doch die Förderung fehlt
Agri-Photovoltaik, die gleichzeitige Nutzung von Ackerflächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung, gewinnt in Deutschland an Fahrt. In der Ausschreibungsrunde vom März 2026 erreichten besondere Solaranlagen – darunter Agri-PV, Parkplatz- und Floating-PV – mit 59 Zuschlägen und einer Leistung von 439 Megawatt einen Höchststand, wie die Bundesnetzagentur im Mai 2026 mitteilte. Damit bewegt sich die Technologie erstmals nennenswert aus der Nische, obwohl zentrale Förderregeln weiterhin ausstehen.
Der Hintergrund: Die installierte Solarleistung in Deutschland lag am Jahresende 2025 bei 117 Gigawatt, wie die Bundesnetzagentur Anfang 2026 mitteilte. Das gesetzliche Ausbauziel beträgt 215 Gigawatt bis 2030. Angesichts wachsender Flächenkonkurrenz zwischen Freiflächen-Solarparks und landwirtschaftlicher Nutzung gilt die Doppelnutzung von Flächen als einer der Ansatzpunkte, dieses Ziel zu erreichen, ohne zusätzliche Ackerflächen vollständig der Stromproduktion zuzuführen.
Rekordzuschläge ohne eigenes Fördersegment
Das Solarpaket I ist seit dem 16. Mai 2024 in Kraft und führte Agri-PV als sogenannte besondere Solaranlage in § 37 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein. Das Gesetz sieht ein eigenes Ausschreibungs-Untersegment mit bis zu 1.200 Megawatt im Jahr 2026 und einen eigenen Höchstwert von bis zu 9,5 Cent pro Kilowattstunde vor. Beide Regelungen stehen nach § 101 EEG jedoch unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission – und diese liegt nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft bis heute nicht vor.
Bis zur Genehmigung gilt ein älterer Bonus: Hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen mit mindestens 2,10 Meter lichter Höhe erhalten einen Zuschlag von 0,5 Cent pro Kilowattstunde auf den Gebotswert und konkurrieren im regulären Freiflächensegment. Ein Kabinettsentwurf zum EEG 2027 vom Juli 2026 sieht vor, das nie angewendete Untersegment wieder zu streichen und bei diesem Bonus zu bleiben, wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht.
Trotz dieser offenen Förderfrage stieg die Zahl der Zuschläge. Die Bundesnetzagentur verzeichnete in der Runde vom 1. März 2026 für besondere Solaranlagen 59 Zuschläge mit zusammen 439 Megawatt – der bisher höchste Wert seit Einführung der Kategorie.
Technisch unterscheidet die Branche zwei Bauformen: Bei der hoch aufgeständerten Variante stehen die Module in mindestens 2,10 Meter lichter Höhe über dem Bestand, sodass Landmaschinen darunter arbeiten können. Bei der zweiten Bauform werden die Module vertikal aufgestellt; die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt dann in den Reihenzwischenräumen. Beide Bauformen sind Gegenstand der Modellregion Agri-PV Baden-Württemberg, in der das Fraunhofer ISE gemeinsam mit der Hochschule Kehl fünf Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 1.700 Kilowatt-Peak untersucht hat.
Auch die Genehmigungspraxis hat sich verändert. Wie aus dem Infopapier der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz vom Januar 2026 hervorgeht, muss für den Nachweis der landwirtschaftlichen Hauptnutzung ein Nutzungskonzept nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 erarbeitet und mit der jeweiligen Landwirtschaftskammer abgestimmt werden. Dieses Konzept ist zugleich Grundlage für die Festlegung der Anforderungen nach § 85c EEG gegenüber der Bundesnetzagentur. Umweltverträglichkeitsprüfungen und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen sind für Agri-PV-Anlagen dem Papier zufolge grundsätzlich nicht erforderlich, sofern keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
Technischer Standard schafft Planungssicherheit
Maßgeblich für die Praxis ist die DIN SPEC 91434, die Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung von Agri-PV-Anlagen festlegt. Sie definiert Kriterien für Planung, Betrieb und Dokumentation sowie Messkennzahlen für ein Prüfverfahren. Nach Angaben von DIN wurde die Spezifikation von einem Konsortium erarbeitet, dem unter anderem das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, der Bundesverband Solarwirtschaft und das Technologie- und Förderzentrum Straubing angehörten.
Die Spezifikation ist selbst keine Rechtsnorm, wird aber mittelbar verbindlich: Die EEG-Ausschreibung und die Direktzahlungen-Verordnung verweisen auf sie. Für die landwirtschaftlichen Direktzahlungen gilt seit dem Antragsjahr 2025 eine neue Regelung: Bei Einhaltung der DIN SPEC 91434 bleibt die Fläche beihilfefähig, und statt einer pauschalen Kürzung um 85 Prozent wird nur der tatsächliche Flächenverlust von höchstens 15 Prozent abgezogen. Bei klassischer Freiflächen-Photovoltaik entfallen die Direktzahlungen dagegen vollständig.
Auch im Baurecht hat sich die Lage sortiert. Seit Dezember 2023 sind betriebsbezogene Agri-PV-Anlagen mit bis zu 25.000 Quadratmetern Grundfläche im Außenbereich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 9 Baugesetzbuch) und benötigen keinen Bebauungsplan mehr, wie das Technologie- und Förderzentrum Straubing in seinem Leitfaden zur Planung und Genehmigung von Agri-PV ausführt.
Großes Potenzial, geringe tatsächliche Verbreitung
Das Flächenpotenzial ist erheblich: Einer Studie zufolge ließen sich auf den am besten geeigneten Agrarflächen Deutschlands bis zu 500 Gigawatt Solarleistung installieren; das gesamte untersuchte Flächenpotenzial für Agri-PV beziffert die Untersuchung auf 4,3 Millionen Hektar. Das Fraunhofer ISE hat in seinem Leitfaden zur Agri-Photovoltaik einen Gesamtbedarf von 300 bis 450 Gigawatt installierter PV-Leistung bis 2045 berechnet und weist gleichzeitig darauf hin, dass Agri-PV weltweit bereits im Gigawatt-Maßstab genutzt wird, in Deutschland aber bislang nur wenige Systeme existieren.
Neben der Stromerzeugung können die hoch aufgeständerten Module nach Einschätzung des Fraunhofer ISE Anbauflächen vor Wettereinflüssen wie Dürre oder Hagel schützen und so die Resilienz und die Erträge der Bewirtschaftung erhöhen. Der erzeugte Strom lässt sich zudem für den Eigenverbrauch landwirtschaftlicher Betriebe nutzen. Das Technologie- und Förderzentrum Straubing führt in seinem Leitfaden Anwendungsfälle von Acker- und Grünland über Obst- bis Weinbau an.
Der Vergleich mit klassischer Freiflächen-Photovoltaik fällt für Landwirte ambivalent aus: Herkömmliche Solarparks erzielen in der Regel höhere Pachtpreise bei geringerem Nachweisaufwand, führen aber zum vollständigen Wegfall der landwirtschaftlichen Direktzahlungen. Agri-PV kombiniert Pacht- beziehungsweise Stromerlöse mit fortgeführter Bewirtschaftung und erhaltenen Förderansprüchen – gegen die Pflicht zur laufenden Dokumentation der landwirtschaftlichen Nutzung über die gesamte Anlagenlaufzeit.
Offen bleiben Auslegungsfragen in der Praxis: Die Nachweis- und Behördenpraxis zur fortgeführten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ist bundesweit uneinheitlich, und ohne die EU-Genehmigung der Förderregeln kalkulieren Projektentwickler weiter mit dem Übergangsbonus. Ob Agri-PV dauerhaft aus der Nische herauswächst, hängt nach Einschätzung von Fachleuten vor allem davon ab, ob Förderkulisse und Genehmigungspraxis verlässlicher werden.
Quellen:
- Bundesnetzagentur: Ausbau Erneuerbarer Energien 2025
- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland
- Agri-PV-Leitfaden: Chance für Landwirtschaft und Energiewende
- DIN: DIN SPEC 91434 – Solarstrom vom Feld
- Bundeswirtschaftsministerium: Solarpaket I
- Technologie- und Förderzentrum Straubing: Agri-Photovoltaik – Planung und Genehmigung



