Zukunft denken: Digitalisierung, Innovation & Technologie

Digitaler Produktpass: Die EU-Uhr tickt – 2027 startet die Pflicht
Die Europäische Union schiebt die Einführung des digitalen Produktpasses (DPP) spürbar voran: Mit dem im April 2025 verabschiedeten Arbeitsplan 2025 bis 2030 hat die EU-Kommission festgelegt, für welche Produktgruppen zuerst verbindliche Ökodesign-Anforderungen samt Produktpass kommen. Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das: Die Vorbereitungszeit läuft – 2027 wird der Pass erstmals Pflicht, nämlich für Batterien.
Grundlage ist die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 und weitet den Anwendungsbereich deutlich aus: Von wenigen Ausnahmen wie Lebensmitteln, Arzneimitteln und Fahrzeugen abgesehen, können künftig nahezu alle physischen Produkte erfasst werden, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Das geht aus einer Übersicht der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz hervor.
Der digitale Produktpass ist dabei das zentrale Transparenzinstrument. Er soll Informationen über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts bündeln – etwa zur Haltbarkeit, zur Reparierbarkeit, zum Anteil recycelter Materialien oder zum CO2-Fußabdruck. Je nach Zugriffsrecht sollen Hersteller, Händler, Reparaturbetriebe, Recycler und Verbraucher die Daten abrufen können. Die EU-Kommission hat hierfür bereits ein digitales Produktpass-Register eingerichtet, in dem eindeutige Produktkennungen gespeichert werden; laut IHK-Zeitplan startet das Register am 19. Juli 2026. Ergänzend gibt es ein öffentlich zugängliches Webportal, über das Interessierte Produktinformationen suchen und vergleichen können.
Die technische Anbindung soll in der Praxis über einen Datenträger am Produkt erfolgen – typischerweise ein QR-Code oder ein NFC-Chip auf dem Etikett, der auf die hinterlegten digitalen Informationen verweist. Damit wird der Pass zum Bindeglied zwischen dem physischen Produkt im Regal und seinem digitalen Zwilling in der Datenbank.
Batterien gehen 2027 voran
Vorreiterrolle kommt den Batterien zu: Auf Grundlage der EU-Batterieverordnung wird der digitale Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 für Traktionsbatterien, Batterien von Leichtfahrzeugen und Industriebatterien verpflichtend. Der Pass soll unter anderem Angaben zu Materialzusammensetzung, CO2-Fußabdruck, Recyclinganteil und Leistungsdaten enthalten und damit Prozesse in Produktion und Recycling standardisieren. Das Battery-Pass-Konsortium – ein von Deutschland aus koordiniertes Projekt unter Beteiligung von Industrie und Forschungseinrichtungen – hat dafür bereits einen technischen Leitfaden und einen Software-Demonstrator veröffentlicht, der als Referenz für die Umsetzung dient.
Nach den Batterien folgen die im ESPR-Arbeitsplan priorisierten Produktgruppen. Die Kommission nennt in ihrer Pressemitteilung vom 16. April 2025 Stahl und Aluminium, Textilien mit Schwerpunkt Bekleidung, Möbel, Reifen und Matratzen. Die Auswahl beruhe auf dem Potenzial dieser Gruppen für die Kreislaufwirtschaft, heißt es aus Brüssel. Zusätzlich plant die Kommission horizontale Vorgaben: einen Reparierbarkeits-Score für Produkte mit großem Verbesserungspotenzial sowie Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten.
Die konkreten Anforderungen werden produktgruppenspezifisch über sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt. Betroffene Unternehmen erhalten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktregelung in der Regel mindestens 18 Monate Zeit für die Umsetzung, wie die IHK mitteilt. Die konkreten Fristen für die ersten Produktgruppen stehen damit noch aus – der Richtwert für die Planung ist dennoch klar: Wer 2027 oder 2028 betroffen sein könnte, muss die Datenlage heute aufbauen.
Zeitgleich verschärft die Verordnung die Regeln für unverkaufte Ware: Große Unternehmen müssen bereits offenlegen, welche unverkauften Produkte sie als Abfall entsorgen; seit dem 19. Juli 2026 gilt zudem ein Verbot, unverkaufte Bekleidung, Modeaccessoires und Schuhe zu vernichten. Mittlere Unternehmen folgen ab 2030, kleine Unternehmen sind ausgenommen. Auch diese Vorgaben, so die IHK, erhöhen den Dokumentations- und Nachweisdruck auf die Wirtschaft – und hängen datentechnisch eng mit dem Produktpass zusammen, weil Mengen, Materialien und Verbleib künftig systematisch erfasst werden müssen.
Was der Pass enthalten soll
Die Verordnung unterscheidet zwischen Leistungsanforderungen und Informationsanforderungen. Leistungsanforderungen legen Mindest- oder Höchstwerte fest, etwa für den Einsatz von Rezyklaten oder die Reparierbarkeit. Informationsanforderungen zielen auf Transparenz entlang der Lieferkette: Der CO2-Ausstoß über den Lebenszyklus, enthaltene Chemikalien oder Anleitungen zur Demontage können darunterfallen. Insgesamt sieht die ESPR bis zu 16 mögliche Ökodesign-Kriterien vor.
Für die Wirtschaft bedeutet das einen erheblichen Dokumentationsaufwand. Produktinformationen, die heute verstreut in Lieferantenverträgen, Prüfberichten und internen Systemen liegen, müssen künftig strukturiert, verknüpfbar und über Jahre hinweg verfügbar sein. Die IHK rät Unternehmen deshalb, sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen zu befassen und die eigenen Datenprozesse zu prüfen.
Aus der EU-Perspektive: Wettbewerbsvorteil statt Bürokratie
Die Kommission bewirbt den Arbeitsplan als Beitrag zum Clean Industrial Deal. Harmonisierte Anforderungen auf EU-Ebene würden den Binnenmarkt stärken, Handelshemmnisse verhindern und den Verwaltungsaufwand verringern, heißt es in der Pressemitteilung. Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie, betonte bei der Verabschiedung, die Vorschriften gälten für alle Produkte im Binnenmarkt, unabhängig vom Herkunftsland. Umweltkommissarin Jessika Roswall sagte, klare Prioritäten schafften Rechtssicherheit und Planbarkeit für die betroffenen Branchen.
Für Verbraucher verspricht die Kommission einfacheren Zugang zu verlässlichen Produktinformationen. Kommissionsmitglied Dan Jørgensen verwies zudem darauf, dass die bisherigen Ökodesign- und Kennzeichnungsregeln den Verbrauchern nach Angaben der Kommission bereits Einsparungen in Höhe von 120 Milliarden Euro gebracht hätten.
Ob der Produktpass diese Erwartungen erfüllt, hängt maßgeblich von der Umsetzung ab: Die delegierten Rechtsakte für die ersten Produktgruppen werden in den kommenden Monaten erarbeitet, begleitet vom eigens eingerichteten Ökodesign-Forum, in dem Industrie, Mitgliedstaaten und Zivilgesellschaft einbezogen sind. Für Unternehmen bleibt die Lage damit zweigeteilt: Der Rahmen steht, die Details kommen – und die erste harte Frist im Februar 2027 ist bereits kalendarisch greifbar.
Quellen
- Europäische Kommission: Arbeitsplan 2025–2030 für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung (Pressemitteilung IP/25/1071)
- IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim: Die europäische Ökodesign-Verordnung
- Circular Economy Initiative Deutschland: Battery Pass-Konsortium veröffentlicht technischen Leitfaden und Software-Demonstrator



