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EUDI-Wallet „d-you“: Bundestag beschließt Gesetz – Start am 2. Januar 2027
Der Deutsche Bundestag hat Mitte Oktober das Gesetz über digitale Identitäten beschlossen. Damit steht die rechtliche Grundlage für die EUDI-Wallet – in Deutschland unter dem Namen „d-you“ –, die zum 2. Januar 2027 starten soll. Bürgerinnen und Bürger sollen sich damit per Smartphone gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen können. Die Nutzung bleibt freiwillig.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. Oktober 2026 in geänderter Fassung gebilligt, wie aus den Meldungen zum Gesetzgebungsverfahren hervorgeht. Wenige Tage später verabschiedete der Bundestag das Gesetz. Es setzt die überarbeitete europäische eIDAS-Verordnung in deutsches Recht um. Diese Verordnung verpflichtet jeden Mitgliedstaat, bis zum 24. Dezember 2026 mindestens eine digitale Identitätsbrieftasche (European Digital Identity Wallet, EUDI-Wallet) für Bürgerinnen, Bürger und Einwohner anzubieten.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung soll die deutsche Ausführung der Wallet unter dem Namen „d-you“ am 2. Januar 2027 an den Start gehen. Das Kabinett hatte den Entwurf im Mai 2026 beschlossen. Die App soll ein digitales Abbild des Personalausweises speichern; Führerschein, Sozialpass und weitere Dokumente sollen nach Angaben des Ministeriums schrittweise folgen.
Was das Gesetz regelt
Das Gesetz erlaubt es, die eigene Identität über das Smartphone nachzuweisen – gegenüber öffentlichen Stellen ebenso wie gegenüber privaten Anbietern, etwa Banken oder Händlern. Auch elektronische Signaturen und Siegel fallen in den Anwendungsbereich. Nach Darstellung der Koalitionsfraktionen enthält die novellierte Fassung gegenüber dem Regierungsentwurf mehrere Verschärfungen: Die Frist für die Ausstellung elektronischer Attributsbescheinigungen wurde nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung von 24 auf zwölf Monate verkürzt, das Mindestalter für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion gesenkt und Regelungen zum Datenschutz und zur digitalen Souveränität ergänzt.
Eine Pseudonym-Funktion ist im Gesetz vorgesehen, um Nutzerinnen und Nutzern zu ermöglichen, sich gegenüber Diensten unter einem Pseudonym auszuweisen, soweit die Identität nicht benötigt wird. Berichten zufolge wird diese Funktion zum Start allerdings noch nicht zur Verfügung stehen. Zudem soll die Wallet nach dem Prinzip der Datenminimierung nur die für den jeweiligen Nachweis erforderlichen Angaben übermitteln – etwa bei einer Altersprüfung nur die Information, dass das Mindestalter erreicht ist, nicht das Geburtsdatum.
Denkbar sind nach Darstellung der Bundesregierung Anwendungen in Behörden und in der Wirtschaft: vom Eröffnen eines Bankkontos über das Anmieten eines Fahrzeugs bis zur Altersverifikation im Handel. Der Handelsverband Deutschland sieht im Handel Potenzial etwa bei Zahlungsvorgängen und Altersnachweisen, macht aber geltend, dass die Akzeptanz von einfachen Abläufen abhängen werde.
Wo Deutschland im EU-Vergleich steht
Der Dienstleister eID Easy, der die Umsetzung in den Mitgliedstaaten fortlaufend verfolgt, stufte Deutschland in einer Bestandsaufnahme vom Februar 2026 als eines von nur zwei Ländern mit einem angekündigten Wallet-Projekt samt öffentlicher Testumgebung (Sandbox) ein – neben Frankreich. Länder wie Österreich, Belgien, Griechenland, Polen, Portugal und die Slowakei setzen demnach auf den Umbau bestehender nationaler Identitäts-Apps, während die übrigen Mitgliedstaaten über angekündigte Projekte ohne öffentliche Testumgebung verfügen.
Ob die Wallet von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird, hängt nach Einschätzung von eID Easy weniger vom Starttermin ab als von den Nutzungsszenarien: Ein einziger zwingender Anwendungsfall – etwa eine gesetzliche Ausweispflicht im Netz – könne die Verbreitung deutlich beschleunigen, während eine technisch einwandfreie App ohne konkrete Anlässe nur langsam genutzt werde. In Deutschland arbeiten nach Angaben des Digitalministeriums bereits mehrere hundert Unternehmen an Anwendungen auf Basis der Wallet; zuletzt war von rund 40 Partnern die Rede, darunter Post, Sparkassen, Vodafone und Rossmann.
Banken und weitere sogenannte verpflichtete Stellen müssen die Wallet nach Angaben des Identitätsdienstleisters IDnow bis Dezember 2027 als Nachweismittel akzeptieren. Für Unternehmen bedeutet das nach Einschätzung der Beratungshäuser, ihre Anmelde- und Identifizierungsstrecken rechtzeitig anzupassen.
Kosten, Einsparungen und offene Punkte
Die Bundesregierung beziffert die einmaligen Umstellungskosten für die Wirtschaft auf 13,5 Millionen Euro und die laufenden Kosten auf 1,1 Millionen Euro jährlich. Dem stehen nach Regierungsangaben erwartete Einsparungen in der Verwaltung von rund 121,7 Millionen Euro pro Jahr gegenüber. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die gesetzliche Grundlage, forderte aber nutzerfreundliche Anwendungen, einheitliche Schnittstellen und EU-weite Verträglichkeit.
Offen bleiben unter anderem die Speicherung der Signaturschlüssel: Diese sollen zunächst auf Hochsicherheitsservern statt auf dem Endgerät liegen, was Sicherheitsfachleute kritisch sehen. Außerdem wird die Wallet voraussetzen, dass der Online-Ausweis des Personalausweises funktioniert; Bürgerinnen und Bürger ohne aktivierte eID-Funktion können die App nach jetzigem Stand nicht nutzen. Das Ministerium räumt ein, dass sich der Starttermin wegen verbleibender Risiken noch verschieben könnte. Als Nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.
Mit dem Beschluss setzt Deutschland die europäischen Vorgaben fristgerecht um – die Frist der eIDAS-Verordnung endet am 24. Dezember 2026. Ob die Wallet zu einem Standardwerkzeug im Alltag wird, wird sich nach Einschätzung von Branchenbeobachtern erst zeigen, wenn die ersten konkreten Anwendungsfälle in Behörden, Banken und Handel live gehen.
Quellen
- DataGuidance: Germany – Digital Committee approves Digital Identity Act (16. Oktober 2026)
- Polaris7 Intelligence: Germany Approves Digital ID Wallet Law for 2027 (mit Primärverweis auf t3n, 20. Mai 2026)
- Süddeutsche Zeitung: Union und SPD schärfen Gesetz für EUDI-Wallet nach
- eID Easy: EU Digital Identity Wallet Rollout Status by Member State (Februar 2026)
- Didit: EUDI Wallet by country – tracker 2026



